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VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde)

VPG setzt sich in der Regel zusammen aus Unterordnung, Fährtenarbeit und Schutzdienst. Jedoch kann auch allein die Fährtenarbeit ein Ausbildungsziel sein. Die Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen in der VPG ist die bestandene Begleithundprüfung

In der Unterordnung werden unter anderem folgende Elemente gefordert: Leinenführigkeit, Unbefangenheit, Freifolge, Ablage unter Ablenkung, Holz-Apport auf ebener Erde und über eine Hürde oder eine Kletterwand, dem Voraus senden so wie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit.

Die Fährtenarbeit fordert das konzentrierte, selbständige Suchen, Auffinden und Anzeigen verschiedener Gegenstände. Die Anforderungen bezüglich der Länge der abzusuchenden Fährtenspur so wie die Anzahl der anzuzeigenden Gegenstände steigt in den unterschiedlichen Leistungsklassen entsprechend.

Der Schutzdienst als weiterer Bestandteil des Vielseitigkeitssports stellt höchste Ansprüche an Hund und Hundeführer. Der Hund muss trotz hohen Triebs augenblicklich in den Gehorsam zurückgebracht werden können. Ein Schutzhund muss darum über gute Nerven und eine entsprechende Belastbarkeit verfügen. Elemente aus dem Schutzdienst sind beispielsweise das “Revieren” (kontrolliertes Absuchen der Verstecke nach dem Helfer/Figuranten), das “stellen und verbellen” des Schutzdiensthelfers/Figuranten sowie des so genannten “Transports”. Weitere Infos zum Vielseitigkeitssport bietet auch der DVG:Vielseitigkeitssport

Ausbildungswart dieser Sparte: Jörg Fuchs
Stellvertreter: Ute Klostermeyer